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Bau und Verkehr
Der Ausschuss berät über
- Satzungen über Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge;
- die Anordnung von Umlegungsverfahren
- Kreuzungsvereinbarungen.
Der Ausschuss entscheidet ab einer bestimmten Geldsumme bezüglich der
- Vergabe von Städtebaufördermitteln
- die Vergabe von Leistungen die aus Städtebaufördermitteln finanziert werden;
- Finanzierung von Nachträgen zu einem vorstehend genannten Vertrag;
- Verwendung von Stellplatzablösebeträgen;
- Straßenwidmungen von Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen gem. § 3 Abs.1 Nrn. 3 und 4 Thüringer Straßengesetz;
- Abschnittsbildung im Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht;
- Abschnittsbildung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c BauGB
- Maßnahmen des Um- und Ausbaues von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der Straßenverkehrsbeleuchtung;
- grundsätzliche Angelegenheiten der Verkehrsorganisation;
- Abrissgenehmigungen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten bzw. im Geltungsbereich von Veränderungssperren sowie den Erlass eines Modernisierungs- und Instandsetzungsgebotes nach BauGB;
- den Erlass eines Bau- oder Pflanzgebotes nach BauGB;
- die Beantragung von Enteignungsverfahren im Rahmen von Bodenordnungsmaßnahmen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches;
- Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Bodenordnungsmaßnahmen;
- die Gewährung eines Härteausgleiches gemäß BauGB über 25.000,00 Euro bis 250.000,00 Euro.
Der Ausschuss ist zu allen Angelegenheiten des Werkausschusses für den Eigenbetrieb Entwässerungsbetrieb vor dessen Beratung zu hören. Er muss über Befreiungen gemäß § 31 BauGB von gültigen Satzungen nach dem BauGB im Rahmen von Bebauungen informieret werden. Diese werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Bei Bedenken eines Ausschussmitgliedes ist die Befreiung zu begründen.
(Aus der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seine Ausschüsse)
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