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Stadtentwicklung, Umwelt / Bau und Verkehr
Hier werden folgende Aufgaben des Ausschusses Bau und Verkehr vorberaten:
- Satzungen über Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge
- die Anordnung von Umlegungsverfahren
- Kreuzungsvereinbarungen
- die Vergabe von Städtebaufördermitteln, wenn im Einzelfall der Betrag über 15.000,00 Euro liegt
- die Vergabe von Leistungen an Freiberufler (Ingenieur-, Architekten-, Gutachteraufträge etc.), die aus Städtebaufördermitteln finanziert werden, mit einem Geschäftswert über 15.000,00 Euro
- die Finanzierung von Nachträgen zu einem vorstehend genannten Vertrag, sofern in der Addition zur Vertragssumme die Wertgrenze von 15.000,00 Euro überschritten wird oder nach erfolgter Beschlussfassung die Addition der Nachträge 10 % der Vertragssumme übersteigt
- die Verwendung von Stellplatzablösebeträgen
- Straßenwidmungen von Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen gem. § 3 Abs.1 Nrn. 3 und 4 Thüringer Straßengesetz
- die Abschnittsbildung im Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht
- die Abschnittsbildung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c BauGB
- Maßnahmen des Um- und Ausbaues von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der Straßenverkehrsbeleuchtung, wenn im Einzelfall die Maßnahme einen Geschäftswert über 75.000,00 Euro hat
- grundsätzliche Angelegenheiten der Verkehrsorganisation
- Abrissgenehmigungen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten bzw. im Geltungsbereich von Veränderungssperren sowie den Erlass eines Modernisierungs- und Instandsetzungsgebotes nach BauGB, wenn die Kosten der Maßnahme über 50.000,00 Euro bis 500.000,00 Euro liegen
- den Erlass eines Bau- oder Pflanzgebotes nach BauGB, soweit die Kosten für das Bauvorhaben oder die Anpflanzung über 50.000,00 Euro bis 500.000,00 Euro liegen
- die Beantragung von Enteignungsverfahren im Rahmen von Bodenordnungsmaßnahmen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches, wenn bei Grundvermögen der Verkehrswert überschritten wird und bei sonstigen Rechten der Wert über 25.000,00 Euro bis 250.000,00 Euro beträgt
- Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Bodenordnungsmaßnahmen nach dem BauGB über 25.000,00 Euro bis 250.000,00 Euro
- die Gewährung eines Härteausgleiches gemäß BauGB über 25.000,00 Euro bis 250.000,00 Euro
Der Ausschuss ist gleichzeitig Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb. Die Einzelzuständigkeit ergibt sich nach Maßgabe der gültigen Betriebssatzung. Vor den Beratungen der Werkausschüsse über Wirtschaftsplan und Jahresabschluss ist der Ausschuss Wirtschaftsförderung und Arbeitsmarkt zu hören.
Hier werden folgende Aufgaben des Ausschusses Stadtentwicklung/Umwelt vorberaten:
- die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung
- alle Satzungen nach dem BauGB mit der Ausnahme von Erschließungsbeitragssatzungen
- die Stadtentwicklungsplanung, Verkehrsentwicklungsplanung, Umweltplanung sowie informelle Planungen
- die Zusammenarbeit mit dem Naturschutzbeirat
- die Fällanträge gemäß Baumschutzsatzung. Dazu ist der Ausschuss durch die Verwaltung rechtzeitig schriftlich in Kenntnis zu setzen; davon ausgenommen sind Baumfällungen aus Verkehrssicherungsgründen. Die Information ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung. Baumfällungen, die mehr als 5 Bäume bzw. stadtbildende Bäume betreffen, sind im Ausschuss zu erläutern
- Stellungnahmen zu Entwürfen der Rechtsverordnungen für geschützte Landschaftsbestandteile (§ 21 Abs.1 VorlThürNatG)
- Stellungnahmen zu Entwürfen einer Rechtsverordnung über die Festsetzung von Wasserschutzgebieten im Rahmen der Anhörung der betroffenen Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Träger öffentlicher Belange (§ 117 Abs.1 ThürWG)
- Stellungnahmen der Stadt zu Rahmenbetriebsplänen im Range von Planfeststellungsverfahren nach dem Bergrecht
- die Offenlage von informellen Planungen
- städtebauliche und Architekturwettbewerbe
- Stellungnahmen zu Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren
- die Vergabe von Finanzmitteln aus den Bereichen Umwelt und Stadtentwicklung
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