04.02.2012 18:13 Uhr

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DIE CDU FRAKTION IM ERFURTER STADTRAT
LANDESHAUPTSTADT THÜRINGENS

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Stadtentwicklung und Umwelt

Der Ausschuss ist zu informieren über Befreiungen gemäß § 31 BauGB von rechtsverbindlichen Satzungen über Bebauungspläne (vgl. § 10 Abs. 1 BauGB) der Landeshauptstadt Erfurt im Rahmen von Bebauungen. Diese werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Bei Bedenken eines Ausschussmitgliedes ist die Befreiung zu begründen.

(Aus der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seine Ausschüsse)

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