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Stadtentwicklung und Umwelt
Der Ausschuss wird beratend tätig für:
- die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung;
- alle Satzungen nach dem BauGB mit der Ausnahme von Erschließungsbeitragssatzungen;
- die Stadtentwicklungsplanung, Verkehrsentwicklungsplanung, Umweltplanung sowie informelle Planungen
- die Zusammenarbeit mit dem Naturschutzbeirat.
Der Ausschuss ist zu informieren über:
- die Fällanträge gemäß Baumschutzsatzung. Dazu ist der Ausschuss durch die Verwaltung rechtzeitig schriftlich in Kenntnis zu setzen; davon ausgenommen sind Baumfällungen aus Verkehrssicherungsgründen. Die Information ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung. Baumfällungen, die mehr als 5 Bäume bzw. stadtbildende Bäume betreffen, sind im Ausschuss zu erläutern.
- Anträge über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 Abs. 2 BauGB
Der Ausschuss entscheidet über:
- Stellungnahmen zu Entwürfen der Rechtsverordnungen für geschützte Landschaftsbestandteile (§ 21 Abs. 1 ThürNatG);
- Stellungnahmen zu Entwürfen einer Rechtsverordnung über die Festsetzung von Wasserschutzgebieten im Rahmen der Anhörung der betroffenen Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Träger öffentlicher Belange (§ 117 Abs.1 ThürWG);
- Stellungnahmen der Stadt zu Rahmenbetriebsplänen im Range von Planfeststellungsverfahren nach dem Bergrecht;
- die Offenlage von informellen Planungen;
- städtebauliche und Architekturwettbewerbe;
- Stellungnahmen zu Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren;
- die Gewährung von Zuschüssen aus den Bereichen Umwelt und Stadtentwicklung, insbesondere aus Mitteln der Thüringer Ehrenamtsstiftung
Der Ausschuss ist zu informieren über Befreiungen gemäß § 31 BauGB von rechtsverbindlichen Satzungen über Bebauungspläne (vgl. § 10 Abs. 1 BauGB) der Landeshauptstadt Erfurt im Rahmen von Bebauungen. Diese werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Bei Bedenken eines Ausschussmitgliedes ist die Befreiung zu begründen.
(Aus der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seine Ausschüsse)
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