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DIE CDU FRAKTION IM ERFURTER STADTRAT
LANDESHAUPTSTADT THÜRINGENS

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Aufhebung des Beschlusses “Satzung über die Widmung von Verwaltungsliegenschaften der Landeshauptstadt Erfurt”

Vorlage 0318/08 zur Sitzung des Stadtrates am 17. September 2008
Antrag der Fraktion DIE LINKE
Rede dazu von Thomas Pfistner, Fraktionsvorsitzender:

Thomas Pfistner, FraktionsvorsitzenderEs ist jetzt fast ein Jahr her, als wir hier im Stadtrat die Satzung über die Widmung von Verwaltungsliegenschaften beschlossen haben.

Ausgangspunkt für den damaligen Beschluss war im April 2007, eine schriftliche Anmeldung der NPD für eine Pressekonferenz im Rathaus.

Auf Ihre Bitte, Herr OB, haben wir einen Grundsatzbeschluss in einer Sondersitzung getroffen, der vorsieht, das keine Parteien mehr öffentliche Liegenschaften der Stadt nutzen können.

CDU, SPD und Teile der Linken haben diesen Grundsatzbeschluss getroffen, wo Sie, Herr OB, beauftragt wurden eine Widmungssatzung  vorzulegen.

Was Sie dann dem Stadtrat im September 2007 vorgelegt haben, entsprach nicht dem damaligen Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom April 2007.

Sie haben uns eine Vorlage für das Rathaus und die Kleine Synagoge vorgelegt. Damit wollten Sie Ihr Rathaus schützen, die Ortsbürgermeister, Schulleiter, Seniorenclubleiter etc. im Regen stehen lassen.

Wir als CDU-Fraktion haben einen Änderungsantrag damals eingebracht. Mit Unterstützung aus Teilen der SPD haben wir erreicht, dass alle städtischen Liegenschaften, also auch Schulen, Bürgerhäuser, Seniorenclubs etc. nicht für Veranstaltungen extremistischer Parteien geöffnet werden können.

Diese Reglung hat sich aus unserer Sicht bewährt.

Mit dem heutigen Antrag der LINKEN zur Aufhebung dieses Beschlusses soll diese klare und eindeutige Reglung wieder aufgehoben werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Natürlich kommt jetzt das Argument, dass wir uns mit solch eine Reglung selbst beschneiden.

Ich kann für die CDU nur so viel sagen:

Wir haben uns der Situation angepasst und unsere Veranstaltungen anderweitig abgesichert.

So lange, wie nicht bestimmte Parteien verboten sind, ist die jetzige Reglung, die juristisch sauberste Lösung die verhindert, dass extremistische und demokratiefeindliche Kräfte logistische Unterstützung erhalten.

Wir möchten nicht, dass Erfurt in die Schlagzeilen gerät, weil Extremisten das Rathaus, Schulen und andere Einrichtungen für Ihre Propagandazwecke nutzen und wir wollen Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Die CDU-Fraktion wird deshalb diesem Antrag zur Aufhebung der Widmungssatzung nicht zustimmen.

Mit uns gibt es kein Hin und Her und keinen Zink-Zack Kurs, sondern nur klare gesetzliche Regelungen.

Abstimmungsergebnis: 25 Ja - 17 Nein - 0 Enthaltung

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