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DIE CDU FRAKTION IM ERFURTER STADTRAT
LANDESHAUPTSTADT THÜRINGENS

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Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Vorlage 058/09 zur Sitzung des Stadtrates am 05. März 2009
Einreicher: Oberbürgermeister, Rede dazu von Thomas Hutt

Thomas HuttVeranlasst durch den in der Sitzung am 28.1.2009 behandelten dringlichen Antrag der CDU-Fraktion, hat der Oberbürgermeister die notwendigen Änderungen der Hauptsatzung zur Anpassung an die geänderte Thüringer Kommunalordnung vorgelegt. Diese Vorlage nehmen wir zum Anlass, um mit unseren Änderungsvorschlägen dem Stadtrat nochmals Gelegenheit zu geben, seine am 22. 9. 2004 gefassten Beschlüsse zur Schaffung zusätzlicher “Ortschaften“ zu korrigieren.

Zur Erinnerung: dem Stadtrat lag damals ein Antrag der PDS-Fraktion vor, sämtliche Stadtteile zu “Ortschaften” zu erklären. Die CDU-Fraktion wandte sich mit Nachdruck gegen diesen Vorschlag, weil die Gleichsetzung der bisherigen Ortschaften mit Stadtteilen nicht zu begründen und nicht zu rechtfertigen ist und die Entscheidung im übrigen auch eine erhebliche zusätzliche Belastung für den städtischen Haushalt bedeuten würde. Das Ortschaftsrecht ist geschaffen für die ehemaligen Dörfer, die im Laufe der Jahrzehnte zur Stadt Erfurt eingemeindet worden sind. Sie verfügen über gewachsene Strukturen und eine besondere Identifikation der zum Teil seit Generationen dort lebenden Menschen mit “ihrer” Ortschaft. Grundsätzlich sind die bebauten Bereiche der Ortschaften auch deutlich von der städtischen Bebauung getrennt und haben weitgehend ihren dörflichen Charakter bewahrt. Das Ortschaftsrecht der Thüringer Kommunalordnung trägt der Tatsache Rechnung, dass es sich hier früher um selbstständige Einheiten mit eigener Verwaltung und Bürgermeister gehandelt hatte. Ihnen sollte auch nach der Eingemeindung in eine Stadt ein gewisses Maß an Selbstverwaltung und Eigenständigkeit erhalten bleiben. Bei den Aufgaben der Heimatpflege und des Brauchtums, die den Ortsbürgermeistern und Ortschaftsräten übertragen sind, wird besonders deutlich, wie unsinnig es ist, dieses Ortschaftsrecht auf Stadtteile einer Großstadt übertragen zu wollen. Der Vorschlag wurde also zu Recht von der Mehrheit des Stadtrates als Unsinn erkannt und abgelehnt.

Hingegen fand ein darauf von der SPD eingebrachter und von der CDU-Fraktion natürlich einstimmig abgelehnter Vorschlag eine Mehrheit, die Stadtteile Berliner Platz, Rieth, Roter Berg, Melchendorf, Wiesenhügel, Herrenberg, Moskauer Platz und Johannesplatz zu Ortschaften – ich sage: so genannten Ortschaften oder virtuellen Ortschaften - zu erklären. Damit entstand das völlig unakzeptable Ergebnis, dass nun etwa 100.000 Einwohner, also etwa die Hälfte der Bevölkerung, in so genannten Ortschaften leben mit dem Vorzug, städtische Haushaltsmittel zugeteilt zu bekommen, über gewisse stadtteilbezogene Fragen selbst zu entscheiden und demokratische Repräsentanten für den Ortschaftsrat und als Ortsbürgermeister mit Rederecht im Stadtrat wählen zu können, während diese Rechte der anderen Hälfte der Bevölkerung vorenthalten werden. Die sachlichen Gründe, die es gerechtfertigt hatten, Ortschaften in gewisser Hinsicht anders als Stadtteile zu behandeln, fehlen völlig für die Entscheidung, beispielsweise den Moskauer Platz oder dem Johannesplatz zur Ortschaft zu erklären, Ilversgehofen oder die Johannesvorstadt hingegen nicht. Nun wurde Unsinn zu Willkür.

Mehrere Vorstöße unseres Fraktionsvorsitzenden im Hauptausschuss, dies rückgängig zu machen, waren erfolglos. Die heutige Stadtratssitzung bietet die letzte Gelegenheit vor der Kommunalwahl, das bisherige, vernünftige Ortschaftsrecht für die kommende fünfjährige Wahlperiode des Erfurter Stadtrates wieder herzustellen. Sollte dieser Vorschlag keine Mehrheit finden, stellen wir den Antrag, entsprechend dem ursprünglichen Vorstoß der PDS-Fraktion sämtliche Stadtteile zu so genannten Ortschaften zu erklären. Dies würde im Gegensatz zur bisherigen Beschlusslage wenigstens die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Gleichbehandlung aller Bürger dieser Stadt und damit Gerechtigkeit gewährleisten. Gleiches darf nach unserer Rechtsordnung nur dann ungleich behandelt werden, wenn es dafür ausreichende  sachliche Gründe gibt. Solche guten Gründe hat es für die alten Ortschaften – vom Gesetzgeber anerkannt – gegeben; für einzelne, willkürlich herausgegriffene Teile der Kernstadt gibt es sie definitiv nicht.

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