DIE CDU FRAKTION IM ERFURTER STADTRAT
LANDESHAUPTSTADT THÜRINGENS
Aus der Geschäftssordnung für den Stadtrat
Der Stadtrat bildet für bestimmte Aufgabenbereiche vorberatende und beschließende Ausschüsse.
Die Ausschüsse bestehen aus dem Oberbürgermeister, den durch den Stadtrat berufenen Stadtratsmitgliedern und den sachkundigen Bürgern. Der Oberbürgermeister kann auch einen Beigeordneten mit seiner Vertretung im Ausschuss beauftragen; dieser hat Stimmrecht im Ausschuss.
Sachkundige Bürger eines Ausschusses haben beratende Aufgaben in Angelegenheiten des jeweiligen Ausschusses, für den sie berufen wurden.
Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse sowie der Regelung des Vorsitzes in den Ausschüssen hat der Stadtrat dem Stärkeverhältnis, das sich nach dem “System der mathematischen Proportion” Hare-Niemeyer bestimmt, der in ihm vertretenen Parteien, Fraktionen und Wählergruppen gemäß deren personellen Vorschlägen Rechnung zu tragen.
Parteien, Wählergruppen und Stadtratsmitglieder, die nicht Mitglieder einer Fraktion sind und jeweils aus eigener Kraft keinen Sitz im Ausschuss erreichen, können sich zur Entsendung gemeinsamer Vertreter in die Ausschüsse zusammenschließen.
(c) 2007 CDU Stadtratsfraktion Erfurt, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt, Email: cdu-fraktion@erfurt.de
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