DIE CDU FRAKTION IM ERFURTER STADTRAT
LANDESHAUPTSTADT THÜRINGENS
23.08.2010
CDU-Fraktion fordert: Eine Neuregelung der Grundsteuer darf nicht zu einer Mehrbelastung für Grundstückseigentümer führen.
Der Bundesfinanzhof hat eine Reform der Grundsteuer angemahnt. Zur Zeit basiert der Wert zur Ermittlung der Grundsteuer in den alten Bundesländern auf der Einheitswertfestellung aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern gar aus dem Jahr 1935. Eine Aktualisierung der Feststellung der Einheitswerte ist nie vorgenommen worden. Dabei liegen die pauschalen Einheitswerte für die neuen Länder deutlich über denen der alten.
Thomas Pfistner, Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat sagte dazu: “Die aktuelle Regelung zum Einheitswert ist für die neuen Bundesländer ungerecht und nicht nachvollziehbar.
Eine Neuregelung einer Grundsteuer darf nicht zu einer weiteren Mehrbelastung der Erfurt Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen führen. Erst seit dem Juli diesen Jahres im Juli hat der Erfurt Oberbürgermeister mit den Stimmen der SPD, der Linken und der Grünen den Grundsteuerhebesatz von 370 v. H. auf 420 v. H. erhöht. Das sind nicht unerhebliche Mehrbelastungen für Unternehmer, Hauseigentümer und Mieter.
Es gilt zu bedenken: Jede Grundsteuererhöhung hat auch unmittelbar Auswirkungen auf die Mietnebenkosten, weil diese durch den Vermieter direkt auf den Mieter umgelegt werden können.”
(c) 2007 CDU Stadtratsfraktion Erfurt, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt, Email: cdu-fraktion@erfurt.de
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