DIE CDU FRAKTION IM ERFURTER STADTRAT
LANDESHAUPTSTADT THÜRINGENS
Ende letzten Jahres wurde nach langer Bauzeit der Umbau des Erfurter Hauptbahnhofes abgeschlossen. Das Ergebnis überzeugt. Es ist ein moderner, attraktiver Verkehrsknoten geworden, der täglich von tausenden Bahnreisenden gern genommen wird. Jetzt sind noch die Bahnanlagen östlich des Hauptbahnhofes auszubauen, dann ist Erfurt für die ICE`s von München nach Berlin gerüstet.
Die CDU-Fraktion will sich jetzt den sieben anderen Bahnhöfen in Erfurt zuwenden, so ihr stellvertretender Vorsitzender Jörg Kallenbach. Sie hat dazu eine Drucksache in den Stadtrat eingebracht, die zum Ziel hat die Bahnhöfe Nord, Ost, Bindersleben, Gispersleben, Kühnhausen, Stotternheim und Vieselbach in ihrem Bestand zu sichern und zu sanieren.
Alternativ-Antrag der CDU-Fraktion zum SPD-Antrag (StR 117/08)
Sachverhalt:
Seit dem 1.1.2008 besteht mit der Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung – Alg II-V die Möglichkeit zur Übernahme von Verpflegungskosten für Kinder in Ganztagsbetreuung, ohne dass diese Leistung zur Kürzung der Regelleistungen gemäß SGB II führt. Dies gilt allerdings nicht für Leistungen gemäß SGB XII.
Mehrere Bundesratsinitiativen von Bundesländern verfolgen derzeit das Ziel, die Regelleistungen für Kinder neu zu definieren bzw. anzupassen oder Zuschüssen bei Verpflegungskosten im Rahmen einer Ganztagsbetreuung zu gewähren.
Von SPD und LINKEN in der Stadtratssitzung am 12.3.2008 beschlossen:
Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungsgebühren in kommunalen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaSEF)
Am 12. März 2008 haben die Stadträte von SPD und die LINKE gegen die Stimmen von CDU und Grünen im Erfurter Stadtrat eine neue Kita-Gebührensatzung für die Landeshauptstadt beschlossen. Die neue Gebührensatzung führt zu erheblichen Veränderungen bei der Gebührenberechnung und Gebührenhöhe.
Bis jetzt wurden die Benutzungsgebühren für Kinderkrippen- und Kindertagesstättenplätze nach dem monatlichen Familiennettoeinkommen berechnet. Dies bedeutete in der Vergangenheit bei einem Familiennettoeinkommen von mehr als 3.050 Euro einen Höchstbetrag von 306 Euro für einen Ganztagskrippenplatz sowie 148 Euro für eine Ganztagskindergartenplatz zuzüglich der Verpflegungskosten. Zukünftig werden die Nutzungsgebühren nach dem Familienjahresbruttoeinkommen berechnet.
(c) 2007 CDU Stadtratsfraktion Erfurt, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt, Email: cdu-fraktion@erfurt.de
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