DIE CDU FRAKTION IM ERFURTER STADTRAT
LANDESHAUPTSTADT THÜRINGENS
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Jena ist das Strafverfahren und damit die Anklage der beiden vormaligen Geschäftsführer der Stadtwerke Erfurt GmbH wegen gemeinschaftlicher Untreue endgültig abgewiesen. (Pressemeldung des OLG zum Urteil)
Die von Oberbürgermeister Bausewein inszenierte Kampagne erweist sich damit als Lügenblase, die nun gänzlich geplatzt ist.
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Kampagne geplatzt - Wer zahlt die Kosten?
SPD im Rechtsstaat nicht angekommen.
Gericht stützt die Auffassung der CDU - Fraktion
Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat sieht sich durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts zu den beiden ehemaligen Stadtwerkegeschäftsführern Otto und Möldner voll bestätigt. Das Oberlandesgericht in Jena hatte laut Presseberichten in der zweiten Instanz die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Erfurt abgewiesen, so dass es nicht zu einem Verfahren wegen Untreue gegen die beiden ehemaligen Stadtwerkechefs kommen wird. Offenbar sehen auch diese Richter keinen hinreichenden Verdacht zur Eröffnung eines Strafverfahrens.
Damit werden die von der CDU-Fraktion im letzten Jahr immer wieder vorgetragenen Bedenken gegen die fristlose Kündigung von Herrn Otto und Herrn Dr. Möldner auch in der zweiten Instanz voll bestätigt.
Nachdem die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Mühlhausen keine wirtschafts- und strafrechtliche Schuld der ehemaligen Stadtwerkegeschäftsführer Otto und Möldner sieht und eine Verfahrenseröffnung ablehnt, erklärte heute der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat Thomas Pfistner:
“Das Agieren des Oberbürgermeisters und seines Beraterstabs einschließlich des Rechtsamtes im Vorfeld der Kommunalwahlen und auch danach scheinen offensichtlich ins Leere zu laufen und bestätigen die rechtlichen Zweifel unserer Fraktion und unseres beauftragten Rechtsanwaltsbüros.
Mit Sorge sieht die CDU-Fraktion, dass Schadenersatzansprüche auf Stadt- und Stadtwerke in nicht unerheblicher Höhe zukommen können. Dies zahlt am Ende der Steuerzahler bzw. der Gebührenzahler über seine Wasser-, Gas- und Stromrechnung.
Die inszenierte Kampagne gegen die Geschäftsführer der Stadtwerke Holding hatte allen Anschein nach lediglich wahltaktische aber keine strafrechtlichen Belange zur Grundlage.
Die Stadträte der CDU-Fraktionen betrachten es als nicht hinnehmbar, dass der Oberbürgermeister seine Verpflichtung, das Vorliegen des notwendigen Quorums für den am 28. August 2009 eingereichten Einwohnerantrag prüfen zu lassen, pflichtwidrig nicht erfüllt hat. Die Überprüfung der Unterschriften der Einwohner, die den Einwohnerantrag zum Verzicht auf die Einführung des neuen Logos, unterstützt haben, wurde gar nicht veranlasst. Das ist eine Missachtung des Willens der Bürger, denn die Zulassung des Einwohnerantrages ist Voraussetzung für dessen inhaltliche Behandlung im Stadtrat.
“Die inhaltliche Diskussion wird damit leider verschoben. Es ist sehr offensichtlich, dass der Oberbürgermeister auch weiterhin versucht, den Erfurterinnen und Erfurtern ihr Mitspracherecht zu verweigern”, so Stadträtin Marion Walsmann.
Weite Unklarheit zu den Aufgaben der ehrenamtlichen Beigeordneten
“Mich verwundert sehr, wie leichtfertig der Oberbürgermeister Bausewein mit dem Thema ehrenamtliche Beigeordnete umgeht. Seit dem 1. Juli 2009 ist der Oberbürgermeister nicht in der Lage, die Aufgaben für die ehrenamtlichen Beigeordneten zu definieren”, kritisierte Pfistner erneut.
Wer in der letzten Hauptausschusssitzung dabei war, kennt die Fakten.
“Ich weiß was ich gesagt habe. Im übrigen habe ich nicht in Richtung Stadtverwaltung ausgeteilt, sondern in Richtung des Chefs, betont Pfistner abschließend.
(c) 2007 CDU Stadtratsfraktion Erfurt, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt, Email: cdu-fraktion@erfurt.de
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