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Lokales Handwerk entlasten

Niklas Waßmann
Niklas Waßmann

Bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen unter 50.000€ können Auftragnehmer keine Nachtragsverhandlungen bei plötzlichen Preissteigerungen führen. Das ist vor allem für kleine Handwerksbetriebe ein Problem, die dadurch Angebote mit hohem Eigenrisiko abgeben müssen. In Zeiten stark steigender Rohstoffpreise ist das besonders problematisch. Wenn nach dem Zuschlag für ein Angebot die Baustoffpreise drastisch steigen, bleibt der Auftragnehmer auf den Mehrkosten sitzen. Der Bund hat nun eine Gleitklausel für Baustoffpreise eingeführt, um das Risiko für Auftragnehmer zu senken.

"Kleine Handwerksbetriebe dürfen bei öffentlichen Vergaben auf Grund stark schwankender Rohstoffpreise nicht zusätzlich belastet werden. Für kleine Betriebe ist es ohnehin meist schwieriger, den Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag zu erhalten. Wenn durch schwankende Preise das Risiko für den Auftragnehmer immer höher wird, geben kleine Betriebe bald gar keine Angebote mehr ab", erklärt Niklas Waßmann, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.

Die CDU-Fraktion hat daher einen Antrag eingebracht, eine Stoffpreisgleitklausel in die Vergaben der Stadt einzubauen. Preissteigerungen bei Baustoffen werden bis zu einem bestimmten Maße ohne Nachtragsverhandlungen von der Stadt übernommen.

"Der Bund hat eine solche Klausel für seine Vergaben bereits eingeführt. Länder und Kommunen können nachziehen. Die Stadt Erfurt sollte sich verpflichten, bei städtischen Vergaben auch diesen Weg zu gehen. Es gibt vor allem kleinen Betrieben aus der Region die Möglichkeit, stabilere Angebote abzugeben", so Niklas Waßmann weiter.

Der Antrag wurde in den Finanz- als auch in den Wirtschaftsausschuss zu weiteren Beratungen überwiesen. Derzeit liegt es im Ermessen der Fachämter, bei welchen Vergaben eine solche Klausel Verwendung findet und bei welchen nicht. Mit dem Vorschlag der CDU-Fraktion ist eine solche Klausel in allen künftigen Vergaben anzuwenden.