Auch die Stadt Erfurt muss nun ihre neuen Hebesätze für die Grundsteuer festlegen. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mussten die Grundstücke bundesweit neu bewertet werden. Die rot-rot-grüne Landesregierung hat es versäumt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, eine eigenständige Regelung vorzulegen. Deshalb werden ab 2025 vor allem Einfamilienhäuser stärker besteuert. Die CDU-Fraktion fordert, hier schnell nachzubessern.
Stadtrat Dr. Wolfgang Weisskopf erklärt dazu: „Der Erfurter Stadtrat hat nur die Wahl, die ungerechte Reform umzusetzen oder den Erfurter Haushalt in die Pleite zu schicken. Wir fordern eine Regelung nach sächsischem Vorbild, die die Belastung der Hausbesitzer wieder deutlich reduziert.“
Der Freistaat Sachsen hat bereits früher dieses Jahr eine Abweichung von den vom Bund vorgegebenen Steuermesszahlen beschlossen. Damit wird die Verschiebung der Steuerlast zu Lasten der privaten Grundstückseigentümer wieder ausgeglichen.
„Der Vorschlag der LINKE, die Gewerbesteuer anzuheben, löst das Problem nicht, sondern bestraft die Falschen. Gewerbesteuer- und Grundsteuerzahler sind nicht identisch. Eine Mehrbelastung der Unternehmen macht Erfurt als Wirtschaftsstandort unattraktiver und gefährdet Arbeitsplätze. Thüringen muss ebenso Gebrauch von der Möglichkeit machen, das Bundesmodell für die Grundsteuer zu modifizieren. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen, jedoch darf die Verteilung der Steuerlast nicht zu Lasten der Häuslebauer gehen. Das Land darf die Kommunen und ihre Bürger hier nicht im Stich lassen“, betont Dr. Wolfgang Weisskopf, der auch für die CDU im Landtag sitzt.