Der Ausschuss wird beratend tätig für:
- die Vorbereitung der Sitzungen des Stadtrates und Überweisung von Angelegenheiten zur Vorberatung in einen oder mehrere Ausschüsse
- Beratung aller Angelegenheiten, für die kein anderer Ausschuss zuständig ist, Koordination der Arbeit der Ausschüsse
- Beratung von Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung, soweit sie grundsätzlich Bedeutung für die Stadt haben oder erhebliche Verpflichtungen erwarten lassen, einschließlich wichtiger Personalangelegenheiten und der in § 29 Abs.3 Satz 3 ThürKO genannten Personalangelegenheiten.
Der Ausschuss entscheidet über:
- wichtige Angelegenheiten zwischen der Stadtverwaltung und den Fraktionen;
- die Berufung der Mitglieder für die Jury zur Vergabe des Preises der Lutherstädte „Das unerschrockene Wort“;
- Zustimmung zur Vergabe der Thüringer Ehrenamtscard und der Ehrenbriefe
- und Entscheidungen nach § 20 (12).