Hier werden folgende Aufgaben beraten:
- die Aufgaben nach KJHG nach Maßgabe der Satzung des Jugendamtes in der jeweils gültigen Fassung;
- die Vergabe der Mittel an Verbände und Vereine im Bereich der Jugendhilfe;
- die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen nach § 35 Jugendgerichtsgesetz.