Der Ausschuss wird beratend tätig für:
- Angelegenheiten der Bereiche der Oberbürgermeisterin bzw. des
Oberbürgermeisters, Angelegenheiten des P ersonals, Statistik, Wahlen
und zentrale Dienste, sofern nicht ausdrücklich die Zuständigkeit einem
anderen Ausschuss zugewiesen ist, - die Vorbereitung der Sitzungen des Stadtrates;
- Beratung aller Angelegenheiten, für die kein anderer Ausschuss zuständig
ist, Koordination der Arbeit aller Ausschüsse.
Der Ausschuss beschließt über:
- Personalangelegenheiten nach § 29 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 ThürKO;
- wichtige Angelegenheiten zwischen der Stadtverwaltung und den
Fraktionen; - die Berufung der Mitglieder für die Jur y zur Vergabe des Preises der
Lutherstädte ”Das unerschrockene Wort”; - Entscheidungen nach § 20 (12);
- die Überweisung von Drucksachen zur Vorberatung in einen oder mehrere
Ausschüsse und die Festlegung von Redezeiten, wenn mehrere
Angelegenheiten zu einem Tagesordnungspunkt zusammengelegt
werden, soweit die antragstellende Person oder Stelle der Drucksache
zustimmt; - die Erweiterung von Redezeiten bei Drucksachen von besonderer
Bedeutung; - die Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben sonstiger
Beratungsgremien des Stadtrates, die keine Ausschüsse sind; - die Führung von Aktivprozessen ab einem Streitwert über 250.000 Euro
und den Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen
Vergleichen/Anerkenntnissen ab einem Streitwert über 250.000 Euro; - Verwaltungsrichtlinien und Regelungen von grundsätzlicher Bedeutung
der entsprechenden Verwaltungsgliederungen.