Hauptausschuss

Der Ausschuss wird beratend tätig für:

  • Angelegenheiten der Bereiche der Oberbürgermeisterin bzw. des
    Oberbürgermeisters, Angelegenheiten des P ersonals, Statistik, Wahlen
    und zentrale Dienste, sofern nicht ausdrücklich die Zuständigkeit einem
    anderen Ausschuss zugewiesen ist,
  • die Vorbereitung der Sitzungen des Stadtrates;
  • Beratung aller Angelegenheiten, für die kein anderer Ausschuss zuständig
    ist, Koordination der Arbeit aller Ausschüsse.

Der Ausschuss beschließt über:

  • Personalangelegenheiten nach § 29 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 ThürKO;
  • wichtige Angelegenheiten zwischen der Stadtverwaltung und den
    Fraktionen;
  • die Berufung der Mitglieder für die Jur y zur Vergabe des Preises der
    Lutherstädte ”Das unerschrockene Wort”;
  • Entscheidungen nach § 20 (12);

  • die Überweisung von Drucksachen zur Vorberatung in einen oder mehrere
    Ausschüsse und die Festlegung von Redezeiten, wenn mehrere
    Angelegenheiten zu einem Tagesordnungspunkt zusammengelegt
    werden, soweit die antragstellende Person oder Stelle der Drucksache
    zustimmt;
  • die Erweiterung von Redezeiten bei Drucksachen von besonderer
    Bedeutung;
  • die Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben sonstiger
    Beratungsgremien des Stadtrates, die keine Ausschüsse sind;

  • die Führung von Aktivprozessen ab einem Streitwert über 250.000 Euro
    und den Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen
    Vergleichen/Anerkenntnissen ab einem Streitwert über 250.000 Euro;

  • Verwaltungsrichtlinien und Regelungen von grundsätzlicher Bedeutung
    der entsprechenden Verwaltungsgliederungen.