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Anfragen

Aus der Geschäftsordnung

Stadtratsmitglieder oder Fraktionen können jederzeit Anfragen in Zuständigkeit des Stadtrates zu einem Sachverhalt mit bis zu drei Unterfragen an die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister richten. Die Beantwortungsfrist beträgt zwei Wochen.

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